724 MySQL - Technische Referenz f¨ur Version 5.0.1-alpha
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte f¨ur Datenwerke in Anspruch zu
nehmen oder Ihnen Rechte f¨ur Datenwerke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbre-
itung von Datenwerken, die auf der Bibliothek basieren oder unter Ihrer auszugsweisen
Verwendung zusammengestellt worden sind, auszu¨uben.
Ferner bringt auch dass einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das nicht
auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek
basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses
andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie k¨onnen sich f¨ur die Anwendung der Bedingungen der gew¨ohnlichen Allgemeinen
¨
Offentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt dieser Lizenz auf eine gegebene Kopie der
Bibliothek entscheiden. Um dies zu tun, m¨ussen Sie alle Eintragungen, die sich auf
diese Lizenz beziehen, ¨andern, so dass sie nun f¨ur die gew¨ohnliche GNU-GPL, Version
2, statt f¨ur diese Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine neuere Version als Version 2
der gew¨ohnlichen GNU-GPL erschienen ist, k¨onnen Sie diese angeben, wenn Sie das
w¨unschen.) Nehmen Sie keine anderen Ver¨anderungen in diesen Eintragungen vor.
Wenn diese Ver¨anderung in einer gegebenen Kopie einmal vorgenommen ist, dann ist
sie f¨ur diese Kopie nicht mehr zur¨ucknehmbar, und somit gilt dann die gew¨ohnliche
GNU-GPL f¨ur alle nachfolgenden Kopien und a/jointfilesconvert/293675/bgeleiteten Datenwerke, die von dieser
Kopie gemacht worden sind.
Diese Option ist n¨utzlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm
kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.
4. Sie k¨onnen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung von ihr, gem¨aß
Paragraph 2) in Objektcode-Form oder in ausf¨uhrbarer Form unter den Bedingungen
der obigen Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollst¨andigen
entsprechenden maschinenlesbaren Quelltext beif¨ugen, der unter den Bedingungen
der obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden muß, das
¨ublicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines Zugangs zum Kopien-
abruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann erf¨ullt das Angebot eines gleichwertigen
Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von demselben Ort die Anforderung, auch den
Quelltext weiterzugeben, obwohl Dritte nicht verplichtet sind, den Quelltext zusammen
mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek A/jointfilesconvert/293675/bgeleitetes enth¨alt,
aber darauf ausgelegt ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr
compiliert oder gelinkt wird, nennt man ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt".
Solch ein Datenwerk, f¨ur sich allein genommen, ist kein von der Bibliothek a/jointfilesconvert/293675/bgelei
tetes Datenwerk und f¨allt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt", mit der Bibliothek gelinkt, so
entsteht ein ausf¨uhrbares Programm, dass ein von der Bibliothek a/jointfilesconvert/293675/bgeleitetes Daten-
werk (weil es Teile der Bibliothek enth¨alt) und kein "Datenwerk, das die Bibliothek
nutzt" ist. Das ausf¨uhrbare Programm f¨allt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6
gibt die Bedingungen f¨ur die Weitergabe solcher ausf¨uhrbarer Programme an.
Wenn ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt", Material aus einer Header-Datei
verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der Objektcode f¨ur das Datenwerk ein
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