Anhang G: GNU GENERAL PUBLIC LICENSE 713
Wege f¨ur solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enth¨alt sowie einen Hinweis,
dass es keine Gew¨ahrleistung gibt (oder anderenfalls, dass Sie Garantie leisten),
und dass die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
d¨urfen. Auch muss der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie
dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem
Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das ver¨anderte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare
Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm a/jointfilesconvert/293675/bgeleitet sind und vern¨unftigerweise
selbst als unabh¨angige und eigenst¨andige Werke betrachtet werden k¨onnen, dann er-
strecken sich diese Lizenz und Ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als
eigenst¨andige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil
eines Ganzen verbreiten, dass ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann
muss die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen f¨ur weitere Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden -
und damit auf jeden einzelnen Teil, unabh¨angig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte f¨ur Werke in Anspruch zu
nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr
ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem
Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt
worden sind, auszu¨uben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht auf dem
Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium das andere
Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie d¨urfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gem¨aß Paragraph 2) als
Objectcode oder in ausf¨uhrbarer Form unter den Bedingungen von Paragraph 1 und
2 vervielf¨altigen und verbreiten - vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen:
a. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollst¨andigen zugeh¨origen maschi-
nenlesbaren Quelltext auf einem f¨ur den Datenaustausch ¨ublichen Medium aus,
wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen
muß. Oder:
b. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang g¨ultigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollst¨andige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verf¨ugung zu stellen - zu nicht
h¨oheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -,
wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem
f¨ur den Datenaustausch ¨ublichen Medium weitergegeben wird. Oder:
c. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen An- gebot der
Zurverf¨ugungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur f¨ur nicht-kommerzielle Verbreitung zul¨assig und nur,
wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausf¨uhrbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gem¨aß Absatz b erhalten haben.)
Comentarios a estos manuales